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DIENSTVERTRAG

ZWISCHEN

Stiftung Krankenhaus Bethanien für die Grafschaft Moers
mit Sitz in: Bethanienstraße 21
vertreten durch: Herr Marcus Eidmann

- nachfolgend der „Auftraggeber“ genannt -

UND

Taxi-Fahrig
mit Sitz in: Lintforter Str. 97
vertreten durch: Mike Fahrig

- nachfolgend der „Auftragnehmer“ genannt -

- nachfolgend der „Vertrag“ genannt -

PRÄAMBEL:

Der Auftraggeber möchte den Auftragnehmer (der Auftraggeber und der Auftragnehmer nachfolgend einzeln die „Vertragspartei“ und gemeinsam die „Vertragsparteien“ genannt) damit beauftragen, und der Auftragnehmer möchte sich dazu verpflichten, selbstständige Dienstleistungen nach Maßgabe der nachfolgend festgelegten Bestimmungen für den Auftraggeber zu erbringen.

Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Vertragsparteien dazu im Einzelnen Folgendes:

  • Dienstleistungen
    1. Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber im Rahmen eines Dienstvertrages folgende Dienstleistungen (nachfolgend die „Dienstleistungen“):

      Taxi-, Mietwagen- und Kurierfahrten.

    2. Die Dienstleistungen orientieren sich an dem den Vertragsparteien bei Vertragsschluss bekannten Leistungsumfang. Sollte sich im Zuge der Vertragsdurchführung ergeben, dass der Leistungsumfang notwendigerweise oder zweckmäßigerweise einer Anpassung an die tatsächlichen Verhältnisse bedarf, werden sich die Vertragsparteien über eine entsprechende Anpassung des Leistungsumfangs einigen.
    3. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass Erstellung eines Werkes oder Erzielung eines bestimmten Erfolges durch den Auftragnehmer nicht das Ziel dieses Vertrages ist.
  • Erbringung der Dienstleistungen
    1. Die vereinbarten Dienstleistungen sind ab dem 5. Mai 2022 zu erbringen.
    2. Die Erbringung der Dienstleistungen erfolgt in unmittelbarer Abstimmung mit dem Auftraggeber.
    3. Zwischen den Vertragsparteien besteht Einigkeit darüber, dass durch den Abschluss dieses Vertrages zwischen Ihnen kein Arbeitsverhältnis begründet wird. Der Auftragnehmer ist weder in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert, noch unterliegt er einem die organisatorische Gestaltung der Ausführung der geschuldeten Dienstleistungen (hinsichtlich der Zeit, Dauer, Ort, Art und Weise der Auftragsdurchführung) umfassenden Direktions- und Weisungsrecht des Auftraggebers. Die Zeit, Dauer, Ort, Art und Weise der Leistungserbringung vereinbaren die Vertragsparteien im Einzelnen einvernehmlich. Dem Auftraggeber steht jedoch ein Weisungsrecht hinsichtlich der Beschaffenheit des Ergebnisses der geschuldeten Dienstleistungen zu.
    4. Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen in eigener Verantwortung und in eigener Entscheidung. Er hat jedoch bei der Gestaltung seiner Tätigkeit auf die Belange des Auftraggebers Rücksicht zu nehmen, dessen im Rahmen des vorgenannten Weisungsrechts erteilte Vorgaben zu beachten und dem Auftraggeber entsprechend gesonderten Vereinbarungen zur Verfügung zu stehen.
    5. Soweit in diesem Vertrag nicht anders geregelt, bedient sich der Auftragnehmer für die Erbringung der Dienstleistungen seiner eigenen Betriebsmittel. Seitens des Auftraggebers werden keine Mitarbeiter, Betriebsmittel oder sonstige Ressourcen zur Verfügung gestellt.
    6. Der Auftragnehmer hat die geschuldeten Dienstleistungen termin- und fachgerecht und mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Dienstleisters zu erbringen.
    7. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass durch den Abschluss dieses Vertrages zwischen Ihnen weder eine Partnerschaft noch ein Joint Venture begründet wird. Zur Entgegennahme und Abgabe von Erklärungen, die den Auftraggeber verpflichten, ist der Auftragnehmer nicht befugt. Eine Vertretung des Auftraggebers gegenüber Dritten bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vollmacht.
    8. Für das Einhalten der steuer- und versicherungsrechtlichen Pflichten sowie sonstigen anwendbaren gesetzlichen Vorschriften in eigener Sache ist jede Vertragspartei selbst verantwortlich.
  • Laufzeit des Vertrages
    1. Der Vertrag wird nach Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit bis er von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
    2. Jede Vertragspartei kann diesen Vertrag ordentlich kündigen, die Kündigungsfrist richtet sich nach § 621 BGB.  Die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen sind entsprechend zu vergüten.
    3. Die gesetzlichen Regelungen über die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grunde bleiben unberührt.
    4. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Im Falle einer Kündigung hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert das zur Bearbeitung eventuell überlassene Material sowie bis dahin vorliegende Arbeitsergebnisse inklusive Teilergebnisse vollständig auszuhändigen.
    5. Dieser Vertrag kann jederzeit durch einen von allen Vertragsparteien unterzeichneten Aufhebungsvertrag vorzeitig beendet werden.
    6. Soweit in diesem Vertrag nicht anders geregelt, enden die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien mit der Vertragsbeendigung.
  • Einsatz Dritter
  • Der Auftragnehmer darf ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers keine Dritte mit der Erbringung der ihm nach diesem Vertrag obliegenden Dienstleistungen beauftragen. Alle geschuldeten Dienstleistungen sind von den für vertragsgemäße Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen ausreichend qualifizierten Mitarbeitern des Auftragnehmers auszuführen. Die eingesetzten Mitarbeiter sind von dem Auftragnehmer sorgfältig auszuwählen. Sie sind insbesondere auf ihre Zuverlässigkeit, Geeignetheit nach beruflicher Ausbildung und Erfahrung sowie Fähigkeit zur vertragsgemäßen Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen zu überprüfen. Der Auftragnehmer hat während des Einsatzes von Mitarbeitern die Vertragsgemäßheit der Leistungserbringung durch diese zu überwachen. Sofern und soweit der Mitarbeiter bei der Erbringung der Dienstleistungen gegen die dem Auftragnehmer nach diesem Vertrag obliegenden Pflichten verstößt, hat der Auftragnehmer auf Aufforderung des Auftraggebers den betreffenden Mitarbeiter auszutauschen. Sonstige Rechte des Auftraggebers wegen eines Verstoßes des Auftragnehmers gegen dessen Vertragspflichten bleiben hiervon unberührt.
  • Vergütung
    1. Für die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistungen erhält der Auftragnehmer eine Vergütung (die „Vergütung“) nach Maßgabe folgender Bestimmungen:
      • __________________________________________________________________
        __________________________________________________________________.

    2. Die vorstehend genannte Vergütung ist vereinbart auf Grundlage des den Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Umfangs der von dem Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen. Sollte eine Anpassung des Dienstleistungsumfangs an die tatsächlichen Verhältnisse erfolgen, werden die Vertragspartien auch die Vergütung entsprechend der Veränderung des Leistungsumfangs anpassen.
    3. Ein Vorschuss wird an den Auftragnehmer nicht gezahlt.
    4. Sämtliche genannten Beträge sind Nettobeträge zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer.
    5. Alle Zahlungen an den Auftragnehmer erfolgen porto- und spesenfrei auf folgende Kontoverbindung:

      Kontoinhaber: Mike Fahrig
      IBAN: DE41354611067011518022
      BIC: GENODED1NRH
      Geldinstitut: Volksbank Niederrhein eG.

    6. Solange der Auftragnehmer an der Erbringung der Dienstleistungen verhindert ist, insbesondere wegen Krankheit, Unfall, Ortsabwesenheit, anderer Aufträge etc., steht ihm für diesen Zeitraum kein Vergütungsanspruch zu. Anspruch auf bezahlten Urlaub besteht ebenfalls nicht.
    7. Der Auftragnehmer führt sämtliche Steuern, Abgaben und gegebenenfalls Versicherungsbeiträge selbstständig ab sowie ist alleine für das Einhalten der jeweils geltenden genehmigungsrechtlichen und sonstigen auf seine Tätigkeit anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Bei der Kalkulation der Vergütung ist dies entsprechend berücksichtigt worden.
    8. Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und regelmäßig keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt.
  • Währung
  • Mangels abweichender Bestimmungen in diesem Vertrag sind alle angegebenen Geldbeträge sowie alle nach diesem Vertrag vorzunehmenden Zahlungen in Euro.
  • Mitwirkung des Auftraggebers
  • Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer im erforderlichen Umfang bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer alle zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft auch solche Informationen und Unterlagen, die erst während der Leistungserbringung bekannt oder relevant werden. Darüberhinausgehende Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bestehen nicht.
  • Anderweitige Tätigkeiten
  • Während der Laufzeit dieses Vertrages darf der Auftragnehmer auch für andere Auftraggeber tätig werden, ohne dass es einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf. Eine Tätigkeit für andere Auftraggeber darf jedoch die Tätigkeit für den Auftraggeber nicht beeinträchtigen.
  • Geheimhaltungspflichten
    1. Vertrauliche Informationen (die „Vertraulichen Informationen“) sind alle dem Auftragnehmer von dem Auftraggeber mitgeteilten sowie im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen auf anderem Wege zur Kenntnis gelangten oder von dem Auftragnehmer (mit)entwickelten und nicht bereits öffentlich zugänglichen Informationen wie Geschäftsgeheimnisse und Geschäftsvorgänge, Betriebsgeheimnisse und Betriebseinrichtungen, Know-how, Erfindungen, Verfahren und Arbeitsweisen, persönliche Angelegenheiten und sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die sich auf den Auftraggeber beziehen und die nach dem bekundeten oder erkennbaren Willen des Auftraggebers geheim gehalten werden sollen und deren Weitergabe an Dritte Schaden für den Auftraggeber anrichten würde, unabhängig davon, in welchem Zustand bzw. auf welchem Datenträger sich die Informationen befinden und ob die Informationen vor oder nach dem Abschluss dieses Vertrages mitgeteilt wurden.
    2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Vertraulichen Informationen ausschließlich zur Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Vertrag zu verwenden und sie während der Vertragslaufzeit oder nach seiner Beendigung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers weder anderweitig zu verwenden noch seinen Mitarbeitern noch Dritten, welche nicht im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages tätig werden, mitzuteilen. Mitarbeitern des Auftragnehmers, die gegebenenfalls zur Erbringung der von dem Auftragnehmer geschuldeten Dienstleistungen eingesetzt werden, müssen von dem Auftragnehmer zumindest gleich strenge Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflichten auferlegt werden, wie in diesem Vertrag festgelegt. Die vorstehend genannten Geheimhaltungspflichten bestehen auch nach Beendigung dieses Vertrages zeitlich unbeschränkt fort.
  • Vertragsstrafe
  • Der Auftragnehmer hat für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Geheimhaltungspflichten eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 € (in Worten: fünftausend) zu zahlen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers, gegen den Auftragnehmer einen weitergehenden Schaden geltend zu machen sowie Unterlassung weiterer Verstöße zu verlangen. Eine gezahlte Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadenersatzansprüche anzurechnen.
  • Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen, Rückgabe von Eigentum
    1. Alle Informationen und Unterlagen, die der Auftragnehmer anlässlich und im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen von dem Auftraggeber erhalten oder erstellt hat, sind sorgfältig und gegen die Einsichtnahme unbefugter Dritter geschützt aufbewahren. Alle von dem Auftraggeber für die Zwecke der Erbringung der vertraglichen Dienstleistungen zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel und sonstiges sich im Besitz des Auftragnehmers befindliches Eigentum des Auftraggebers sind pfleglich zu behandeln.
    2. Während der Laufzeit dieses Vertrages hat der Auftragnehmer alle Unterlagen und Aufzeichnungen, die er im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung von dem Auftraggeber erhalten oder erstellt hat, unverzüglich nach Anforderung an diesen herauszugeben und sämtliche Daten und Software, einschließlich der Quell- und Objektcodes unverzüglich nach Aufforderung zu löschen. Nach der Beendigung dieses Vertrages haben die Löschung und Herausgabe unverzüglich ohne Aufforderung zu erfolgen. Dies gilt auch für die Herausgabe von den von dem Auftraggeber für die Zwecke der Erbringung der vertraglichen Dienstleistungen zur Verfügung gegebenenfalls gestellten Arbeitsmittel oder von sonstigem sich im Besitz des Auftragnehmers befindlichen Eigentum des Auftraggebers. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen. Die vollständige Rückgabe aller Unterlagen sowie die Löschung von allen Programmkopien und Daten auf sämtlichen Speichermedien sind schriftlich zu bestätigen.
  • Datenschutz
  • Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Schutz der Daten des Auftraggebers vor unbefugtem Zugriff. Soweit der Auftragnehmer zur Ausübung seiner Tätigkeit mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Auftraggebers und gegebenenfalls seiner Beschäftigten oder Kunden betraut ist, ist er verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Rechtmäßigkeit und Transparenz der Verarbeitung, deren Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung sowie Integrität und Vertraulichkeit. Der Auftragnehmer hat ferner sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten. Dazu gehört auch der verantwortliche Umgang mit Computerdaten und dem eigenen Büro. Daten mit personenbezogenem Inhalt sind unter Verschluss zu halten und nicht mehr benötigte Daten sind fachgerecht zu entsorgen.
  • Haftung
    1. Die Haftung der Vertragsparteien richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
    2. Von Schadensersatzansprüchen Dritter, welche im ursächlichen Zusammenhang mit der Erfüllung der jeweiligen Vertragspflichten durch eine Vertragspartei stehen, stellt diese Vertragspartei die jeweils andere von dem Dritten in Anspruch genommene Vertragspartei vollumfänglich frei.
    3. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für die Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Mitarbeiter des Auftraggebers und des Auftragnehmers sowie der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Vertragsparteien.
    1. Entspricht die Dienstleistung des Auftragnehmers nicht den zwischen den Vertragsparteien im Rahmen dieses Vertrages getroffenen Vereinbarungen und den erteilten Weisungen des Auftraggebers, ist die erbrachte Dienstleistung mangelhaft. In einem solchen Fall hat der Auftraggeber dies unverzüglich nach dem Erkennen des Mangels bei dem Auftragnehmer zu rügen. Ist die Rüge begründet, steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Mangelbeseitigung zu. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Mangelbeseitigung besteht nicht, wenn der von ihm gerügte Mangel auf einer Verletzung seiner vertraglichen Mitwirkungspflichten beruht.
    2. Besteht ein Anspruch des Auftraggebers auf Mangelbeseitigung, ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, die mangelhaft erbrachten Dienstleistungen innerhalb einer von dem Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist so nachzubessern, dass sie den vertraglich geschuldeten Dienstleistungen entsprechen. Scheitert der Nachbesserungsversuch oder wird die Nachbesserung verweigert oder ist sie für den Auftraggeber unzumutbar, steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Kürzung der vereinbarten Vergütung zu. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer bestehen nicht, es sei denn, es liegen die Voraussetzungen für die Haftung des Auftragnehmers nach den Bestimmungen des Paragraphen „Haftung“ dieses Vertrages vor.
  • Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
  • Gegen die Forderungen einer Vertragspartei aus diesem Vertrag kann die jeweils andere Vertragspartei mit eigenen Ansprüchen aus diesem oder anderen Verträgen nur aufrechnen, wenn und soweit diese Ansprüche unbestritten oder bestritten aber begründet oder entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht gegen die Forderungen einer Vertragspartei aus diesem Vertrag kann die jeweils andere Vertragspartei nur geltend machen, wenn es auf ihren Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht.
  • Vertragsübertragung
  • Rechte und Pflichten aus diesem Vertag dürfen weder gänzlich, noch zum Teil von einer Vertragspartei ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei auf einen Dritten übertragen werden, es sei denn, es liegt eine Umfirmierung, eine Fusion mit einem anderen Unternehmen oder eine andere Form der Umwandlung vor.
  • Mitteilungen
    1. Die Anschriften der Vertragsparteien, an die alle schriftlichen Mitteilungen in Verbindung mit diesem Vertrag gesendet werden sollen, lauten wie folgt:
      1. Stiftung Krankenhaus Bethanien für die Grafschaft Moers
        Bethanienstraße 21

      2. Taxi-Fahrig
        Lintforter Str. 97

    2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche Änderungen ihrer Anschriften der jeweils anderen Vertragspartei unverzüglich mitzuteilen.
  • Keine Nebenabreden
  • Die in diesem Vertrag getroffenen Regelungen sind abschließend. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
  • Schriftform
  • Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Ausdrückliche und individuell ausgehandelte Absprachen bezüglich geänderter Vertragsinhalte sind jedoch von dem Schriftformerfordernis nicht erfasst und sind wirksam, auch wenn sie mündlich getroffen worden sind.
  • Gerichtsstand
  • Sofern die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, als ausschließlicher Gerichtsstand Amtsgericht Moers vereinbart.
  • Geltendes Recht
  • Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich materiellem Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Die Anwendung der Regeln des internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen, soweit sie zu einer Anwendung ausländischen Sachrechts führen würde.
  • Salvatorische Klausel
  • Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart gilt, die dem von Vertragsparteien ursprünglich mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer tatsächlich undurchführbaren Bestimmung oder einer Regelungslücke in diesem Vertrag.
Moers, den                                    
(Ort, Datum)
_______________________________
(Unterschrift für den Auftraggeber)
Moers, den                                    
(Ort, Datum)
_______________________________
(Unterschrift für den Auftragnehmer)
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